Ich bin in einer Privatpraxis niedergelassen. Dies bedeutet, dass -sofern bei Ihnen eine „seelische Erkrankung“ vorliegt- die von mir angebotenen Leistungen über private Krankenkassen, Beihilfestellen, Berufsgenossenschaften und einige Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können.
Prinzipiell haben Sie aber auch als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit eine Behandlung bei mir von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, indem Sie dort einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Private Krankenversicherungen/Beihilfe:
In der Regel übernehmen private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten für ambulante Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie. Grundsätzlich ist die Kostenerstattung jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, wenn die behandelte Störung eine direkte Folge von Geschehnissen am Arbeitsplatz ist. Dies kann zum Beispiel bei Traumatisierungen der Fall sein. Die jeweiligen Bestimmungen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.
Selbstzahler:
Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen.
Meine Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).